Ist Brunn am Gebirge Dein richtiger Markt??
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HORNBACH Brunn am Gebirge Öffnungszeiten
Johann Steinboeck Strasse 7a
2345 Brunn am Gebirge

service-brunn@hornbach.com
+43 2236/306 - 0
Mo. - Fr.: 07:10 - 19:24 Uhr
Sa.: 07:10 - 18:00 Uhr
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Gewünschter Einsatzbereich Das wird benötigt
Nur Gartenbewässerung
  • Regentonne(n)
  • Regenwasseranlage mit oberirdischem Tank oder Erdtank
Nur Wasserverbraucher im Haus
(WC, Waschmaschine)
Regenwasseranlage mit Erd- oder Kellertank
Wasserverbraucher im Haus und Gartenbewässerung Regenwasseranlage mit Erd- oder Kellertank
Dachfläche* in qm Gartengröße in qm Tankgröße in Liter
100 100-200 >300
<50 X 1000
50 X X 2400
75 X 3400
100 X X 4500
>130 X 6000
Haushaltsgröße Angeschlossene Verbraucher Tankgröße in Liter
Personen Dachfläche* in qm Toilette Waschmaschine Gartengröße in qm
1-2 50 X X 50 3400
2-3 80 X X 100 4500
3-4 100 X X 200 6000
4-6 120 X X 400 90003
6-8 >160 X X 800 120004
Pegelsenkung/Zeit Rückhaltevolumen (Liter) Anzahl der Speicher 280l
über 15cm / 30min 950 4
über 5cm / 30min 1.900 7
über 5cm / 90min 2.700 10
2 - 5cm / 30min 3.100 11

Das hängt von mehreren Faktoren ab: Wie hoch sind die Wasserpreise und die zu entrichtenden Abwassergebühren? Bestehen Förderungsmöglichkeiten? Könntest Du staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen? Wie sind Deine Lebensgewohnheiten? Brauchst Du viel Wasser oder eher weniger? Wird das gesammelte Regenwasser nur zur Gartenbewässerung genutzt oder auch im Haushalt (WC, Waschmaschine etc.)? Je nachdem wie die einzelnen Faktoren zusammenspielen, rechnet sich Deine Anlage bereits nach 5 Jahren oder erst nach 30 Jahren.

Für die Einleitung des Niederschlagswassers in den Boden ist unter Umständen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dies ist immer bei unterirdischen Versickerungsverfahren der Fall, beispielsweise bei Notüberläufen von Zisternen in Rohrrigolen (unterirdische Regenwasserleitungen). Anlagen, die auch für die Hausversorgung benutzt werden, müssen gemäß Trinkwasserverordnung (TWV) beim Gesundheitsamt angemeldet werden. Solche, die nur zur Gartenbewässerung genutzt werden, sind nicht meldepflichtig. Gebühren für das Regenabwasser berechnen Gemeinden und Städte unterschiedlich. Einige Kommunen verlangen separate Wasserzähler, damit das verbrauchte Regenwasser getrennt erfasst werden kann. Wichtig ist die handwerklich korrekte Installation der Anlage, damit die absolute Trennung des Regenwassers vom Trinkwasser dauerhaft und verlässlich gewährleistet ist. Die Verantwortung für Reinheit des Trinkwassers trägt allein der Betreiber der Regenwasseranlage. Regenwasserleitungen müssen mit dem Hinweis „Kein Trinkwasser“ gekennzeichnet werden. Hähne müssen gegen unbefugtes Abzapfen (z. B. durch Kinder) gesichert oder gesperrt werden.

Folgendes sollte jährlich geprüft werden:

  • Zustand, Anschlüsse und Gefälle von Dachrinnen und Fallleitungen
  • Aussehen und Geruch des Regenwassers im Speicher
  • Dichtheit, Anschlüsse und Abdeckung des Speichers
  • Druckerhöhungsanlage und Elektroinstallation
  • Regenwasser-Verteilleitungen und Entnahmestellen

Alle 5–10 Jahre sollte der Wasserspeicher gereinigt werden. Je nach Herstellerangaben sollte der Filter kontrolliert und, falls nötig, ebenfalls gereinigt werden.

Regenwassernutzungsanlagen werden in vielen Regionen gefördert, denn wegen starker Bodenversiegelung durch Gebäude, Straßen und Parkplätze kann die Natur nicht genug Grundwasser nachbilden, um die Wasserversorgung zu sichern. Der Einsatz von Regenwassersammelanlagen ist daher eine Maßnahme zum aktiven Grundwasserschutz. Bau- und Umweltämter geben Dir Auskunft über die Fördermöglichkeiten.

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