Ist Brunn am Gebirge Dein richtiger Markt??
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HORNBACH Brunn am Gebirge Öffnungszeiten
Johann Steinboeck Strasse 7a
2345 Brunn am Gebirge

service-brunn@hornbach.com
+43 2236/306 - 0
Mo. - Fr.: 07:10 - 19:24 Uhr
Sa.: 07:10 - 18:00 Uhr
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Förderungsfähig ist die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) im privaten Wohnbau auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.

Noch mehr Details für Dein Projekt findest Du .

Der Förderantrag für Privatpersonen kann hier gestellt werden:

Das Einreichverfahren zur Förderung läuft in 2 Schritten:

Schritt 1 – Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter Registrierungen können ab 01.01.2024 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024.

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.

Schritt 2 – Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. (Details siehe „Wie verläuft das Einreichverfahren?“)

Diese Unterlagen benötigst Du zur erfolgreichen Antragstellung:

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder gültiger Energieausweis1) oder Gesamtsanierungskonzept Die Energieberatung kann vor Ort, per Telefon oder auf digitalem Weg erfolgen.
  • Alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems und der Installation der thermischen Solaranlage
  • Das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
  • Meldezettel des/der AntragstellerIn (bzw. amtlichen Lichtbildausweis bei ausländischem Wohnsitz); der/die AntragstellerIn muss nicht am Anlagenstandort gemeldet sein
  • Nur bei hocheffizienter Fernwärme im Ortskern in Erdgas-versorgten Gebieten: Bestätigung der Gemeinde, dass das Gebäude im Ortskern liegt mittels Formular „Bestätigung Ortskern“

Nach positiver Projektprüfung durch die KPC wird Dein Antrag zur Genehmigung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorgelegt.

Nach erfolgter Genehmigung erhältst Du direkt ein Auszahlungsschreibe. Anschließend werden die Förderungsmittel auf Dein Konto überwiesen. Mit dem Auszahlungsschreiben kommt der Förderungsvertrag zustande.

Noch mehr Details und Vertragsbedingungen findest Du hier:

Alle Details zur Förderaktion erfährst Du unter:

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