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HORNBACH Brunn am Gebirge Öffnungszeiten
Johann Steinboeck Strasse 7a
2345 Brunn am Gebirge

service-brunn@hornbach.com
+43 2236/306 - 0
Mo. - Fr.: 07:10 - 19:24 Uhr
Sa.: 07:10 - 18:00 Uhr
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diese sind auf eine Mindestbrenndauer bei der Verwendung von Steinkohle geprüft. Wird die Steinkohle bei Teillast verfeuert und der Ofen ordnungsgemäß bedient, kann eine Brenndauer von bis zu ca. 12 Stunden erreicht werden. Eine Brenndauer von bis zu ca. 4 Stunden wird erreicht, wenn die Steinkohle bei Nennwärmeleistung verfeuert wird. Bei Verwendung von Scheitholz und Braunkohlebriketts ist die Brenndauer wesentlich niedriger. Eine Dauerbrandfunktion kann mit diesen Brennstoffen nicht erreicht werden!

Die Benamung bedeutet nicht, dass der Ofen nur für eine bestimmte Zeit betrieben werden kann. Er kann, genau wie ein Dauerbrandofen, rund um die Uhr befeuert werden. Die Bezeichnung steht für die Einhaltung des Holzabbrands. Dabei muss die Glut bei Nennwärme für eine Dauer von mindestens 45 Minuten gehalten werden. Zeitbrandöfen eignen sich sowohl für die Verbrennung von Holz als auch von Briketts. Kohle hingegen darf in einem Zeitbrandofen nicht verbrannt werden.

Damit sind freistehende oder einzubauende Feuerstätten (Kaminöfen oder transportable Kamine) ohne funktionale Änderungen* für feste Brennstoffe (Scheitholz, Braunkohlebriketts, Steinkohle) gemeint. Über die europäische Norm 13240 werden Kaminöfen oder transportable Kamine sowohl für den Zeitbrand als auch für den Dauerbrand definiert.

Hier handelt es sich um Feuerstätten (Warmluft-Kamin-Heizeinsätze) für feste Brennstoffe, die in eine Nische oder in eine Verkleidung eingebaut werden. Über die europäische Norm 13229 werden Kamin-Heizeinstätze sowohl für den Zeitbrand als auch für den Dauerbrand definiert.

Das sind Feuerstätten (Herde) für feste Brennstoffe, deren Hauptfunktion das Kochen und deren weitere Funktion das Beheizen des Aufstellraumes ist.

Wichtig für z. B. Niedrigenergiehäuser ist die externe Verbrennungsluftzufuhr. Ist Dein Haus oder Deine Wohnung sehr gut isoliert (also annähernd luftdicht), muss der Ofen die Luft zur Verbrennung von draußen ziehen können, damit er Dir nicht im wahrsten Sinne des Wortes die Luft zum Atmen nimmt. Es ist also eine zusätzliche Unterstützung, falls der Raum an sich nicht genügend Luftvolumen hat.

Hier wird die von der Feuerstätte benötigte Luft zur Verbrennung aus dem Gebäudeinneren entnommen. Wird die Luft aus dem gleichen Raum verwendet, in dem die Feuerstätte steht, ist darauf zu achten, dass ein ausreichend großes Raumvolumen zur Verfügung steht. Ansonsten muss von außen oder aus einem anderen Raum Luft zugeführt werden (externe Verbrennungsluftzufuhr).

Hier muss die Verbrennungsluft ausschließlich von außerhalb der Gebäudehülle kommen, da der Ofen komplett abgedichtet ist. Der Ofen benötigt also einen Außenluftanschluss. Feuerstätten mit einer raumluftunabhängigen Verbrennungszufuhr wurden im Vorfeld vom Deutschen Institut für Bautechnik hinsichtlich ihrer Dichtigkeit geprüft.

Die Nennwärmeleistung gibt die maximale, nutzbare Wärmemenge einer Feuerstätte an, die die Feuerstätte im Dauerbetrieb je Zeiteinheit erzeugt. Die Nennwärmeleistung ist auf dem Typenschild der Feuerstätte angegeben.

Das Raumheizvermögen Ihres Kaminofens können Sie der Beschreibung Ihres Gerätes entnehmen. Es hängt u. a. von Isolierung, Höhe und Größe der Räume ab und ist ein wesentlicher Entscheidungsträger für die Auswahl der passenden Leistungsgröße Ihres Kaminofens.
Bei einer Raumhöhe von 2,50 m gilt folgende Faustregel:

  • Ältere Gebäude (Baujahr vor 1977 ohne Wärmeschutz): Pro kW Nennwertleistung kann man 6-8 m² beheizen.
  • Neuere Gebäude: Pro kW Nennwertleistung kann man 10-12 m² beheizen.
  • Gebäude mit Niedrigenergie oder Passivstandard: Pro kW Nennwertleistung kann man 14-20 m² beheizen.
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