Rauchmelderpflicht
Nachtbrände sind gefährlich, denn wenn wir schlafen, ist unser Geruchssinn ausgeschaltet und unser natürliches Warnsignal lässt uns im Stich. Daher sind Rauchmelder wahre Lebensretter, sorgen für unsere Sicherheit und verringern durch ihre Frühwarnung zudem enorme Schäden.
Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bundesländern in Neubauten verpflichtend – in Kärnten seit 2013 auch in Bestandsbauten.*
Das Betrifft in erster Linie
- Aufenthaltsräume wie Wohnzimmer (mit Ausnahme von Küchen)
- Schlafzimmer, Kinderzimmer
- Gänge, die im Notfall als Rettungswege genutzt werden
Die Anzahl der benötigten Rauchmelder richtet sich nach der Beschaffenheit und Größe der Wohnung bzw. des Hauses. Einplanen solltest Du in jedem Fall einen Rauchmelder pro Kinder- und pro Schlafzimmer sowie einen Rauchmelder für den Flur und Eingangsbereich.
*Für genaue Informationen informiere Dich bitte bei Deiner Baubehörde.
Tipp
Handele nicht nur nach der gesetzlichen Vorschrift, sondern vor allem mit gesundem Menschenverstand und montiere im Zweifelsfall eher einen Brandmelder zu viel als einen zu wenig.
Mieter oder Vermieter - wer ist in der Pflicht?
In den Bundesländern ist ebenfalls geregelt, ob der Mieter oder der Vermieter (Eigentümer) für die Installation der Rauchmelder verantwortlich ist. Jedoch wird hier zwischen dem Einbau der Rauchmelder und der Wartung der Geräte unterschieden:
- Den Einbau übernimmt der Vermieter bzw. Eigentümer.
- Die Wartung ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Hinweise zur Wartung
In jedem Bundesland mit gesetzlicher Regelung muss sich der Mieter um die Wartung der installierten Rauchmelder kümmern. Zu beachten ist hier, dass der Melder im Brandfall betriebsbereit ist. Darüber hinaus sollten Sie ihn jährlich wie folgt prüfen:
- Befreien Sie die Schlitze des Warnmelder von Flusen und Staub.
- Können Sie mechanische Beschädigungen ausschließen?
- Testen Sie den Rauchmelder über die Prüftaste und tauschen Sie ggf. die Batterien.
- Hängt der Rauchmelder noch an einem geeigneten Platz? Er sollte mittig im Raum an der Zimmerdecke befestigt sein.
- Wechseln Sie die Batterie insofern in Ihrem Rauchmelder keine Dauerbatterie mit zehnjähriger Lebensdauer eingebaut ist.
- Rauchwarnmelder mit einer Dauerbatterie sollten nach 10 Jahren komplett ausgetauscht werden.
Insofern es im Mietvertrag eine entsprechende Regelung oder Ergänzungsvereinbarung gibt, kann der Vermieter die Installation, die Instandhaltung und vor allem den regelmäßigen Batteriewechsel auf den Mieter übertragen. In diesem Fall muss der Vermieter sicher stellen, dass der Mieter in der Lage ist, die o. g. Aufgaben zu erfüllen. Ansonsten haftet der Vermieter, wenn der Rauchwarnmelder im Brandfall nicht funktioniert.
Smarter Brandschutz
Wie praktisch wäre das: Egal wo Du Dich gerade aufhältst wirst Du über Dein Smartphone informiert, wenn zuhause der Rauchmelder anspringt. Du kannst reagieren und z. B. die Feuerwehr alarmieren. Das geht! Mit einem Brandschutz, den Du in Dein smartes Zuhause integrierst. SMART HOME by hornbach macht es möglich.
Tipps zum Brandschutz im Alltag
Hilfsmittel zum Löschen für jeden Haushalt
Löschdecke
Sie erstickt Brände schon im Keim - speziell bei Fettbränden am Küchenherd, beim Camping und beim Grillen. Die Löschdecke ist aus hochwertigem Glasgewebe und lässt sich im Notfall sekundenschnell aus der stabilen Kunststoffbox nehmen, ausbreiten und erst dann über den Brandherd legen, um diesen damit abzudecken. Dank der Aufhängeöse lässt sich die Kunststoffbox einfach an der Wand montieren und ist leicht zu reinigen. Die EN 1869 gilt als Produktnorm für Löschdecken.
Pulver- oder Schaumlöscher
Pulverlöscher eignen sich für die Brandbekämpfung von festen und flüssigen Stoffen sowie von Gasen. Sie sind auch als Einhandlöscher verfügbar – für die schnelle Bekämpfung von Bränden außerhalb der Gefahrenzone.
Schaumlöscher sind für feste und flüssige Stoffe geeignet: Sie sorgen für eine geringe Verunreinigung und einfache Reinigung des Brandumfeldes.
Normen und Richtlinien rund um Rauchmelder
Auf folgende Prüfzeichen und Zertifizierungen sollten Sie beim Kauf Ihrer Rauchmelder achten:
EN 14604
Die Europäische Produktnorm EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Nach dieser Norm wurden alle unsere Rauchmelder vom einem akkreditierten Prüfinstitut geprüft.
DIN 14676
Die Anwendungsnorm DIN 14676 regelt auf nationaler Ebene Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständige, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer, Installateure und Bewohner.